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Impressum |
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Drivertee GmbH
Dudweilerlandstraße 3-9
D-66123 Saarbrücken
Telefon: +49(0)681-950 88 66
Fax: +49 (0)681-9 36 35 25
E-Mail: info@drivertee.com
www.drivertee.com
Geschäftsführer:
Peter Neufang, Colin Coughlan, Horst Wolf
Registriert: HRB 14246 Saarbrücken
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV:
Peter Neufang, Colin Coughlan, Horst Wolf
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
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AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ I Allgemeines/Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Gel-
tung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abwei-
chender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehalt-
los ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzu-
legen.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von
§ 24 AGBG.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Besteller.
§ II Angebot/Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst
dann von uns als angenommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt.
- Unsere Muster, Proben und Angaben wie Maße und Gewichte etc. sind
unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert
werden. Gleiches gilt für Angaben unserer Lieferanten. Abweichungen vom
Vertrag und Nebenabreden durch unsere Mitarbeiter sowie deren Auskünfte,
Empfehlungen, Angebote und dergleichen gelten erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung.
- Für die Beschädigung oder den Verlust uns überlassener Vorlagen und
Muster haften wir nur im Falle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.
Diese Haftungsbeschränkung gilt für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen. Für hergegebene und verlorengegangene Vorlagen und
Muster wird keine Haftung übernommen. Produktionswerkzeuge wie z.B.
Klischees, Filme, Lithografien, Prägestempel, Drucksiegel und dergleichen
werden anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum.
§ III Preise/Zahlungsbedingungen
- Grundlage unserer Preisberechnung sind die jeweils bei Vertragsabschluß
vereinbarten Preise. Unsere Preise verstehen sich, soweit eine anderslautende
Vereinbarung nicht getroffen ist, ab Werk ausschließlich Verpackung in
deutscher Währung.
- Preise in den Auftragsbestätigungen gelten ausschließlich für die dort
genannten Maß- und Ausführungsangaben. Bei vom Käufer veranlassten und
zur Ausführung gekommenen Abweichung vom Auftrag oder Ausführungsver-
änderungen oder zusätzliche Leistungen sind wir berechtigt, angemessene
Mehrpreise in Rechnung zu stellen.
- Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen
eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank per anno zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Aufrechnungsverbote stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegen-
ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein
Zurückbehaltungsrecht zu.
§ IV Lieferung, Versand
- Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach frucht-
losem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorherseh-
baren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadens-
ersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
- Die Haftungsbegrenzung gemäß § IV, Abs. 1. gilt nicht, sofern ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; Gleiches gilt dann, wenn
der Besteller wegen des von uns zu vertretenen Verzugs geltend machen
kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung entfällt.
- Nimmt der Besteller die Ware infolge seines Verschuldens nicht oder
nicht rechtzeitig ab, so sind wir berechtigt, ihm eine Nachfrist von
mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist, die mit Zugang
der Nachfristsetzung an den Käufer beginnt, sind wir berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Als Schadensersatz können wir ohne Einzelnachweis
einen Pauschalbetrag von 25 % des Kaufpreises verlangen. Unser Recht,
einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Desgleichen das Recht des Bestellers, nachzuweisen, dass der Schaden
geringer sei.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht
zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist
verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu
sorgen. Die Lieferung ist generell durch eine Transportversicherung
gedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
- Zugesagte Liefertermine sind Circa-Termine.
§ V Mängel / Gewährleistung
- Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser
seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
- Falls sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
- Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadens-
ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die
Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner
dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§
463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
- Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche
Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ VI Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § V Abs. 3 bis
Abs. 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
- Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß ff 1, 4
Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der
Unmöglichkeit.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Die Verjährung der Ansprüche zwischen Lieferant und Besteller richtet sich nach dem BGB.
§ VII Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs-
verzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag
vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag
vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung
befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ VIII Gerichtsstand / Erfüllungsort
- Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller
auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung unter Ausschluss des CISG.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
§ IX Bundesdatenschutz
- Die und im Rahmen Ihrer Aufträge bekannt werdenden Daten werden in
unserer EDV-Anlage gespeichert, verarbeitet und gemäß Bundes-
datenschutz behandelt.
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